Katasterertrag, Kategorie und den Steuersatz Ihrer Gemeinde eingeben – GIS bzw. IMU fürs Jahr, Akonto und Saldo erscheinen sofort.
Steht im Katasterauszug (visura catastale) oder im Kaufvertrag – der nicht aufgewertete Ertrag.
Sätze und Freibetrag legt jede Gemeinde jährlich selbst fest – vorbelegt sind Beispielwerte. Die genauen Werte stehen im GIS- bzw. IMU-Beschluss auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
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Kostenlos registrieren und speichernNur eine Berechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Die Ergebnisse beruhen allein auf den eingegebenen Werten und den allgemeinen Regeln. Sätze, Freibeträge und Sonderfälle können abweichen – für verbindliche Zahlen wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Ihren Steuerberater. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
Der Katasterertrag aus dem Katasterauszug wird um 5 % aufgewertet und mit dem Faktor der Katasterkategorie multipliziert – bei Wohnungen, Garagen und Kellern 160.
Den Satz legt jede Gemeinde jährlich fest. Für die Hauptwohnung gelten ein niedrigerer Satz und ein Freibetrag, für vermietete und leer stehende Wohnungen höhere Sätze. Die genauen Werte stehen im GIS- bzw. IMU-Beschluss Ihrer Gemeinde.
Gezahlt wird in zwei Hälften: die erste bis 16. Juni, die zweite bis 16. Dezember. Bei Miteigentum zahlt jeder nach seinem Anteil, bei Kauf oder Verkauf im Lauf des Jahres nach Monaten.
Im Katasterauszug (visura catastale), den Sie beim Grundbuchamt, beim Notar oder online bekommen, und im Kaufvertrag. Gemeint ist der nicht aufgewertete Ertrag (rendita catastale).
In zwei Raten: Akonto bis 16. Juni, Saldo bis 16. Dezember. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Für die Hauptwohnung, in der Sie gemeldet sind, gelten ein ermäßigter Satz und ein Freibetrag – bei vielen Wohnungen bleibt dadurch nichts zu zahlen. Wählen Sie im Rechner „Hauptwohnung“ und tragen Sie den Freibetrag Ihrer Gemeinde ein.