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Registersteuer für den Mietvertrag

Jahresmiete und Laufzeit eingeben – die Registersteuer für das erste Jahr, jedes weitere Jahr und die Vorauszahlung für die ganze Laufzeit erscheinen sofort.

Angaben

€
Jahre
%

Der gesetzliche Zinssatz (tasso di interesse legale) wird jedes Jahr neu festgelegt und bestimmt den Abschlag bei Vorauszahlung – bitte den Wert des laufenden Jahres eintragen.

Ergebnis

Registersteuer im 1. Jahr2 % der Jahresmiete, mindestens 67 €
–
Jedes weitere Jahrbinnen 30 Tagen nach dem Jahrestag
–
Ganze Laufzeit im Vorausnach Abschlag
–
Ihr Anteil als Vermieterdie Hälfte, die andere trägt der Mieter
–

Diese Rechnung merken? Nie wieder eine Frist verpassen? Kostenlos registrieren – Vermieterbuch erinnert Sie bei jedem Vertrag an Registrierung und jährliche Registersteuer. 30 Tage unverbindlich testen.

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Nur eine Berechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Die Ergebnisse beruhen allein auf den eingegebenen Werten und den allgemeinen Regeln. Sätze, Freibeträge und Sonderfälle können abweichen – für verbindliche Zahlen wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Ihren Steuerberater. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

Wie die Werte zustande kommen

2 % der Jahresmiete

Für Wohnungsmietverträge fällt jedes Jahr eine Registersteuer von 2 % der Jahresmiete an, im ersten Jahr mindestens 67 €. Mieter und Vermieter tragen sie je zur Hälfte.

Jährlich oder im Voraus

Sie zahlen entweder jedes Jahr binnen 30 Tagen nach dem Jahrestag oder einmal für die ganze Laufzeit – dann mit einem Abschlag, der sich nach dem gesetzlichen Zinssatz richtet.

Mit Cedolare secca

Wer die Cedolare secca wählt, zahlt für den Vertrag keine Registersteuer und keine Stempelsteuer. Registriert werden muss der Vertrag trotzdem.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Mietvertrag registriert werden?

Innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung, oder ab Vertragsbeginn, falls der früher liegt – online bei der Agentur der Einnahmen oder über Ihren Steuerberater.

Wer zahlt die Registersteuer?

Mieter und Vermieter je zur Hälfte. Gegenüber dem Finanzamt haften aber beide für den ganzen Betrag – meist zahlt der Vermieter und holt sich die Hälfte vom Mieter.

Lohnt sich die Zahlung im Voraus?

Sie sparen einen kleinen Abschlag und müssen nicht jedes Jahr an den Termin denken. Endet der Vertrag vorzeitig, wird der Betrag für die vollen, nicht genutzten Jahre erstattet.

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