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GIS und IMU berechnen

Katasterertrag, Kategorie und den Steuersatz Ihrer Gemeinde eingeben – GIS bzw. IMU fürs Jahr, Akonto und Saldo erscheinen sofort.

Angaben

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Steht im Katasterauszug (visura catastale) oder im Kaufvertrag – der nicht aufgewertete Ertrag.

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Sätze und Freibetrag legt jede Gemeinde jährlich selbst fest – vorbelegt sind Beispielwerte. Die genauen Werte stehen im GIS- bzw. IMU-Beschluss auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

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Monate

Ergebnis

GIS bzw. IMU im JahrIhr Anteil, nach Freibetrag
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Akonto bis 16. Junierste Hälfte
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Saldo bis 16. Dezemberzweite Hälfte
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BemessungsgrundlageKatasterertrag × 1,05 × Faktor
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Nur eine Berechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Die Ergebnisse beruhen allein auf den eingegebenen Werten und den allgemeinen Regeln. Sätze, Freibeträge und Sonderfälle können abweichen – für verbindliche Zahlen wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Ihren Steuerberater. Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

Wie die Werte zustande kommen

Bemessungsgrundlage

Der Katasterertrag aus dem Katasterauszug wird um 5 % aufgewertet und mit dem Faktor der Katasterkategorie multipliziert – bei Wohnungen, Garagen und Kellern 160.

Steuersatz und Freibetrag

Den Satz legt jede Gemeinde jährlich fest. Für die Hauptwohnung gelten ein niedrigerer Satz und ein Freibetrag, für vermietete und leer stehende Wohnungen höhere Sätze. Die genauen Werte stehen im GIS- bzw. IMU-Beschluss Ihrer Gemeinde.

Akonto und Saldo

Gezahlt wird in zwei Hälften: die erste bis 16. Juni, die zweite bis 16. Dezember. Bei Miteigentum zahlt jeder nach seinem Anteil, bei Kauf oder Verkauf im Lauf des Jahres nach Monaten.

Häufige Fragen

Wo finde ich den Katasterertrag?

Im Katasterauszug (visura catastale), den Sie beim Grundbuchamt, beim Notar oder online bekommen, und im Kaufvertrag. Gemeint ist der nicht aufgewertete Ertrag (rendita catastale).

Wann ist die GIS fällig?

In zwei Raten: Akonto bis 16. Juni, Saldo bis 16. Dezember. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Zahle ich für die Hauptwohnung GIS?

Für die Hauptwohnung, in der Sie gemeldet sind, gelten ein ermäßigter Satz und ein Freibetrag – bei vielen Wohnungen bleibt dadurch nichts zu zahlen. Wählen Sie im Rechner „Hauptwohnung“ und tragen Sie den Freibetrag Ihrer Gemeinde ein.

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